Wer hat Anspruch auf das Bildung-& Teilhabepaket?

Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Sie, wenn Sie folgende Leistungen beziehen:


  • Leistungen nach dem SGB II: wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld  
  • Kinderzuschlag