Wer hat Anspruch auf das Bildung-& Teilhabepaket?
Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Sie, wenn Sie folgende Leistungen beziehen:
- Leistungen nach dem SGB II: wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag